Lizenzverträge.
Exclusive
1. Allgemeines & Definitionen
Bei ArtistConnect ist unter der “Veräußerung bzw. dem Kauf eines
Beats/Kits” die Veräußerung bzw. der Kauf der Rechte zur Nutzung und
Verarbeitung des Beats/Kits zu verstehen, die Ihnen nach dem Kauf des
Beats/Kits übertragen werden. Die Rechte unterscheiden sich
hinsichtlich der vom Verkäufer ausgewählten Lizenz (Unlimited,
Limited, Exclusive).
Unter dem Begriff “Produktion” verstehen wir ein Projekt, einen Song
oder Ähnliches, in dem der gekaufte Beat/das gekaufte Kit vom Käufer
verwendet wurde.
Der vorliegende Vertrag gilt als die Lizenzvereinbarung zwischen dem
Verkäufer (Im Weiteren: "Producer", "Lizenzgeber", "Veräußerer") und
dem Käufer (Im Weiteren: "Artist", "Lizenznehmer", "Erwerber").
2. Rechte am Beat/Kit & Bereitstellung des Beats/Kits
Beim Kauf einer "Exclusive"-Lizenz wird vom Erwerber ein exklusives
ausschließliches Nutzungs- und Verarbeitungsrecht gekauft (und diesem
übertragen), welches von diesem kommerziell genutzt werden kann. Der
Lizenzgeber ist an die Exklusivität gebunden und darf den Beat/das Kit
nicht darüber hinaus ein weiteres Mal auf der Website von
ArtistConnect oder über andere Websites oder Vetriebswege
verkaufen.
Der Producer hat sich an mehrere Beschränkungen und (technische)
Voraussetzungen zu halten, wenn er einem Käufer das Nutzungs- und
Verarbeitungsrecht an einem Beat/Kit überträgt und dem Käufer die
Musik-Dateien bereitstellt. Deswegen trägt der Lizengeber auch keine
Verantwortung für die technische Ausrüstung des Lizenznehmers. Es wird
explizit die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen, falls das
einheitlich bereitgestellte Dateiformat oder die bereitgestellten
Dateien nicht kompatibel mit der Technik des Lizenznehmers sind.
Der Lizenzgeber muss den Beat/das Kit sowie alle damit verbunden
Dateien im WAV-Format bereitstellen.
Die Sound-Qualität der Dateien muss zumindest dem gewöhnlichen
Marktstandard entsprechen und es dürfen keine Wasserzeichen (mit
Ausnahme von Producer-Tag, dessen Verwendung jedoch im Verlauf des
Beat-Upload-Prozesses vom Verkäufer verpflichtend angegeben werden
muss) auf dem Beat/Kit platziert werden. Der Lizenznehmer erhält nach
dem Kauf eines Beats diesen in Datei-Formaten MP3, WAV sowie die
Einzelspuren im WAV-Format. Kits beinhalten lediglich Dateien im
WAV-Format.
Der Verkäufer verpflichtet sich, korrekte Angaben zum Beat/Kit zu
machen (z. B. zu den BPM (Beats per minute), Hip Hop Style,
Instrumente und der Tonart).
Typischerweise kann der Beat/das Kit für Musikproduktionen, Werbung
und Uploads auf Youtube, Spotify, iTunes oder ähnlichen
Streaming-Diensten sowie in vergleichbaren Formen genutzt werden.
3. Vervielfältigung, Vertrieb und Verbote
Artists können die Produktionen, in denen der erworbene Beat/das
erworbene Kit verwendet wurde, verkaufen, vermarkten oder auf ähnliche
Weise kommerziell nutzen. Wir verweisen darauf, dass der Artist
folglich auch berechtigt ist, die Produktion auf (digitalen)
Datenträgern wie CD's oder Ähnlichem zu vervielfältigen, um diese
vertreiben zu können. Zudem dürfen Artists mit der Produktion auf
Konzerten, Festivals, in Clubs, im Fernsehen und auf ähnlichen
Veranstaltungen auftreten. Der Artist hat die alleinige Verfügung und
Entscheidungsmacht darüber, wann, wo und wie die Produktion
veröffentlicht werden soll.
Es ist ausdrücklich verboten, den unveränderten Beat/das unveränderte
Kit oder vom Käufer arglistig bewusst wenig bearbeiteten
Beat/bearbeitetes Kit erneut zu verkaufen. Ebenso ist es nicht
möglich, den Beat/das Kit einem Dritten zu überlassen oder an diesen
zu vertreiben.
Im Fall, dass einer der Vertragspartner eine Pflichtverletzung zu
verantworten hat, die dem verletzten Vertragspartner bei einem weiter
bestehenden Vertrag nicht zumutbar ist, ist der Vertrag kündbar.
4. Referenzen
Producer dürfen die Produktion als Referenz nutzen. Damit ist gemeint, dass ausdrücklich auf die Erstellung des Beats/Kits der Produktion verwiesen werden darf und der Producer zum Eigenmarketing, das Cover der Produktion oder Ähnliches auf den eigenen Vertriebskanälen (u. a. Website des Producers, Instagram-Kanal des Producers) zu Werbezwecken nutzen kann.
5. Abschließende Bestimmungen
Das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ist auf diesen Vertrag
anzuwenden. Im Fall, dass aus dem Vertrieb und der Vermarktung der
Produktion Schäden entstehen, wird die Haftung des Verkäufers
ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem trägt der Verkäufer keine
Verantwortung für Produktionen, die nicht im Einklang mit dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland stehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,
die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.
Limited
1. Allgemeines & Definitionen
Bei ArtistConnect ist unter der “Veräußerung bzw. dem Kauf eines
Beats/Kits” die Veräußerung bzw. der Kauf der Rechte zur Nutzung und
Verarbeitung des Beats/Kits zu verstehen, die Ihnen nach dem Kauf des
Beats/Kits übertragen werden. Die Rechte unterscheiden sich
hinsichtlich der vom Verkäufer ausgewählten Lizenz (Unlimited,
Limited, Exclusive).
Unter dem Begriff “Produktion” verstehen wir ein Projekt, einen Song
oder Ähnliches, in dem der gekaufte Beat/das gekaufte Kit vom Käufer
verwendet wurde.
Der vorliegende Vertrag gilt als die Lizenzvereinbarung zwischen dem
Verkäufer (Im Weiteren: "Producer", "Lizenzgeber", "Veräußerer") und
dem Käufer (Im Weiteren: "Artist", "Lizenznehmer", "Erwerber").
2. Rechte am Beat/Kit & Bereitstellung des Beats/Kits
Beim Kauf einer "Limited"-Lizenz, wird vom Erwerber ein
nicht-exklusives einfaches Nutzungs- und Verarbeitungsrecht gekauft
(und diesem übertragen), welches von diesem kommerziell genutzt werden
kann. Der Producer legt die Anzahl der maximalen Beat-/Kitverkäufe im
Upload-Prozess von ArtistConnect fest, bevor er den Beat/das Kit
hochladen kann. Der Lizenzgeber ist an diese maximale Anzahl gebunden
und darf den Beat/das Kit nicht über diese Anzahl hinaus auf der
Website von ArtistConnect oder über andere Websites oder Vetriebswege
verkaufen.
Der Producer hat sich an mehrere Beschränkungen und (technische)
Voraussetzungen zu halten, wenn er einem Käufer das Nutzungs- und
Verarbeitungsrecht an einem Beat/Kit überträgt und dem Käufer die
Musik-Dateien bereitstellt. Deswegen trägt der Lizengeber auch keine
Verantwortung für die technische Ausrüstung des Lizenznehmers. Es wird
explizit die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen, falls das
einheitlich bereitgestellte Dateiformat oder die bereitgestellten
Dateien nicht kompatibel mit der Technik des Lizenznehmers sind.
Der Lizenzgeber muss den Beat/das Kit sowie alle damit verbunden
Dateien im WAV-Format bereitstellen. Die Sound-Qualität der Datei muss
zumindest dem gewöhnlichen Marktstandard entsprechen und es dürfen
keine Wasserzeichen (mit Ausnahme von Producer-Tag, dessen Verwendung
jedoch im Verlauf des Beat-Upload-Prozesses vom Verkäufer
verpflichtend angegeben werden muss) auf dem Beat/Kit platziert
werden. Der Lizenznehmer erhält nach dem Kauf eines Beats diesen in
Datei-Formaten MP3, WAV sowie die Einzelspuren im WAV-Format. Kits
beinhalten lediglich Dateien im WAV-Format.
Der Verkäufer verpflichtet sich, korrekte Angaben zum Beat/Kit zu
machen (z.B. zu den BPM (Beats per minute), Hip Hop Style, Instrumente
und der Tonart).
Typischerweise kann der Beat/das Kit für Musikproduktionen, Werbung
und Uploads auf Youtube, Spotify, iTunes oder ähnlichen
Streaming-Diensten sowie in vergleichbaren Formen genutzt werden.
3. Vervielfältigung, Vertrieb und Verbote
Artists können die Produktionen, in denen der erworbene Beat/das
erworbene Kit verwendet wurde, verkaufen, vermarkten oder auf ähnliche
Weise kommerziell nutzen. Wir verweisen darauf, dass der Artist
folglich auch berechtigt ist, die Produktion auf (digitalen)
Datenträgern wie CD's oder Ähnlichem zu vervielfältigen, um diese
vertreiben zu können. Zudem dürfen Artists mit der Produktion auf
Konzerten, Festivals, in Clubs, im Fernsehen und auf ähnlichen
Veranstaltungen auftreten. Der Artist hat die alleinige Verfügung und
Entscheidungsmacht darüber, wann, wo und wie die Produktion
veröffentlicht werden soll.
Es ist ausdrücklich verboten, den unveränderten Beat/das unveränderte
Kit oder vom Käufer arglistig bewusst wenig bearbeiteten
Beat/bearbeitetes Kit erneut zu verkaufen. Ebenso ist es nicht
möglich, den Beat/das Kit einem Dritten zu überlassen oder an diesen
zu vertreiben.
Es ist außerdem nicht gestattet, die enstandene Produktion in
Content-ID-Systeme von anderen Plattformen einzuspielen.
Im Fall, dass einer der Vertragspartner eine Pflichtverletzung zu
verantworten hat, die dem verletzten Vertragspartner bei einem weiter
bestehenden Vertrag nicht zumutbar ist, ist der Vertrag kündbar.
4. Referenzen
Producer dürfen die Produktion als Referenz nutzen. Damit ist gemeint, dass ausdrücklich auf die Erstellung des Beats/Kits der Produktion verwiesen werden darf und der Producer zum Eigenmarketing, das Cover der Produktion oder Ähnliches auf den eigenen Vertriebskanälen (u.a. Website des Producers, Instagram-Kanal des Producers) zu Werbezwecken nutzen kann.
5. Abschließende Bestimmungen
Das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ist auf diesen Vertrag
anzuwenden. Im Fall, dass aus dem Vertrieb und der Vermarktung der
Produktion Schäden entstehen, wird die Haftung des Verkäufers
ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem trägt der Verkäufer keine
Verantwortung für Produktionen, die nicht im Einklang mit dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland stehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,
die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.
Unlimited
1. Allgemeines & Definitionen
Bei ArtistConnect ist unter der “Veräußerung bzw. dem Kauf eines
Beats/Kits” die Veräußerung bzw. der Kauf der Rechte zur Nutzung und
Verarbeitung des Beats/Kits zu verstehen, die Ihnen nach dem Kauf des
Beats/Kits übertragen werden. Die Rechte unterscheiden sich
hinsichtlich der vom Verkäufer ausgewählten Lizenz (Unlimited,
Limited, Exclusive).
Unter dem Begriff “Produktion” verstehen wir ein Projekt, einen Song
oder Ähnliches in dem der gekaufte Beat/das gekaufte Kit vom Käufer
verwendet wurde.
Der vorliegende Vertrag gilt als die Lizenzvereinbarung zwischen dem
Verkäufer (Im Weiteren: "Producer", "Lizenzgeber", "Veräußerer") und
dem Käufer (Im Weiteren: "Artist", "Lizenznehmer", "Erwerber").
2. Rechte am Beat/Kit & Bereitstellung des Beats/Kits
Beim Kauf einer "Unlimited"-Lizenz wird vom Erwerber ein
nicht-exklusives einfaches Nutzungs- und Verarbeitungsrecht gekauft
(und diesem übertragen), welches von diesem kommerziell genutzt werden
kann.
Der Producer hat sich an mehrere Beschränkungen und (technische)
Vorraussetzungen zu halten, wenn er einem Käufer das Nutzungs- und
Verarbeitungsrecht an einem Beat/Kit überträgt und dem Käufer die
Musik-Dateien bereitstellt. Deswegen trägt der Lizengeber auch keine
Verantwortung für die technisches Ausrüstung des Lizenznehmers. Es
wird explizit die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen, falls das
einheitlich bereitgestellte Dateiformat oder die bereitgestellten
Dateien nicht kompatibel mit der Technik des Linzenznehmers sind.
Der Lizenzgeber muss den Beat/das Kit sowie alle damit verbundenen
Dateien im WAV-Format bereitstellen. Die Sound-Qualität der Datei muss
zumindest dem gewöhnlichen Marktstandard entsprechen und es dürfen
keine Wasserzeichen (mit Ausnahme von Producer-Tag, dessen Verwendung
jedoch im Verlauf des Beat-Upload-Prozesses vom Verkäufer
verpflichtend angegeben werden muss) auf dem Beat/Kit platziert
werden. Der Lizenznehmer wählt beim Kauf des Beats die Qualität, in
welchem dieser den Beat erhalten möchte. Hierbei wird in drei
auswählbaren Qualitäten unterschieden:
- MP3
- MP3 und WAV
- MP3 und WAV und Einzelspuren im WAV-Format
Der Lizenznehmer bekommt nach Kauf ausschließlich die Qualität
bereitgestellt, für die dieser sich entschieden hat.
Der Verkäufer verpflichtet sich, korrekte Angaben zum Beat/Kit zu
machen (z.B. zu den BPM (Beats per minute), Hip Hop Style, Instrumente
und der Tonart).
Typischerweise kann der Beat/das Kit für Musikproduktionen, Werbung
und Uploads auf Youtube, Spotify, iTunes oder ähnlichen
Streaming-Diensten sowie in vergleichbaren Formen genutzt werden.
3. Vervielfältigung, Vertrieb und Verbote
Artists können die Produktionen, in denen der erworbene Beat/das
erworbene Kit verwendet wurde, verkaufen, vermarkten oder auf ähnliche
Weise kommerziell nutzen. Wir verweisen darauf, dass der Artist
folglich auch berechtigt ist, die Produktion auf (digitalen)
Datenträgern wie CD's oder Ähnlichem zu vervielfältigen, um diese
vertreiben zu können. Zudem dürfen Artists mit der Produktion auf
Konzerten, Festivals, in Clubs, im Fernsehen und auf ähnlichen
Veranstaltungen auftreten. Der Artist hat die alleinige Verfügung und
Entscheidungsmacht darüber, wann, wo und wie die Produktion
veröffentlicht werden soll.
Es ist ausdrücklich verboten, den unveränderten Beat/das unveränderte
Kit oder vom Käufer arglistig bewusst wenig bearbeiteten
Beat/bearbeitetes Kit erneut zu verkaufen. Ebenso ist es nicht
möglich, den Beat/das Kit einem Dritten zu überlassen oder an diesen
zu vertreiben.
Es ist außerdem nicht gestattet, die enstandene Produktion in
Content-ID-Systeme von anderen Plattformen einzuspielen.
Im Fall, dass einer der Vertragspartner eine Pflichtverletzung zu
verantworten hat, die dem verletzten Vertragspartner bei einem weiter
bestehenden Vertrag nicht zumutbar ist, ist der Vertrag kündbar.
4. Referenzen
Producer dürfen die Produktion als Referenz nutzen. Damit ist gemeint, dass ausdrücklich auf die Erstellung des Beats/Kits der Produktion verwiesen werden darf und der Producer zum Eigenmarketing, das Cover der Produktion oder Ähnliches auf den eigenen Vertriebskanälen (u.a. Website des Producers, Instagram-Kanal des Producers) zu Werbezwecken nutzen kann.
5. Abschließende Bestimmungen
Das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ist auf diesen Vertrag
anzuwenden. Im Fall, dass aus dem Vertrieb und der Vermarktung der
Produktion Schäden entstehen, wird die Haftung des Verkäufers
ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem trägt der Verkäufer keine
Verantwortung für Produktionen, die nicht im Einklang mit dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland stehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,
die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.